Behandlungspflege SGB V

Medizinische Behandlungspflege liegt in der Anordnungsverantwortung des Hausarztes oder Facharztes

und wird bei Notwendigkeit und nach ärztlichem Ermessen vom behandelnden Arzt verordnet.

Der Kostenträger ist in der Regel die zuständige Krankenkasse des Patienten.

Leistungen der Behandlungspflege sind u.a.:

  • Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck -, Puls-, Sättigung und Blutzuckerkontrolle)
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Verabreichen von Injektionen und Infusionstherapie
  • Medikamente richten und verabreichen
  • An- und Auskleiden von Kompressionsstrümpfen
  • Portversorgung
  • Beratung und Hausbesuche
  • Besorgen von Pflegehilfsmitteln auf Rezept